Parlamentsabend 2025 - Abstimmung Parlament - Bildquelle Jan Hartmann

Projekt einreichen

Ihr seid als Verein, Initiative, o.ä. bereits im Saale-Holzland unterwegs oder wollt hier Projekte umsetzen?

Das Spendenparlament Saale-Holzland unterstützt euch dabei, eure guten und gemeinwohlorientierten Ideen umzusetzen – allen voran solche, denen keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten offen stehen.

Initiativen und Vereine, die ihr Projekt dem Spendenparlament zur Entscheidung vorlegen möchten, können ab sofort einen Antrag auf Förderung durch das Spendenparlament einreichen.

Füllt den Antrag aus und schickt ihn bis zum 08.09.2026 an info@laendlichekerne.de oder per Post an 

Ländliche Kerne e.V. 
Nickelsdorf 1
07613 Crossen a.d. Elster

Falls Fragen zum Ausfüllen des Antrags entstehen oder sonstige Beratung benötig wird, könnt ihr euch gerne bei uns melden ebenfalls unter info@laendlichekerne.de oder per Telefon an 015565989086. 

Wir freuen uns auf eure Projekte und Ideen! 

Förderkriterien

  • Antragsberechtigt sind alle, die im Rahmen der beantragten Projekte im Saale-Holzland wirken und diese entsprechend hier durchführen. Auch Einzelpersonen und Initiativen, die keine juristischen Personen sind, können Anträge stellen. Die Umsetzung der Projekte kann dann individuell vom Ländliche Kerne e.V. unterstützt werden.
  • Ihre Arbeit im Allgemeinen oder Ihre konkreten Projektziele zahlen auf mindestens eins der 17 abgebildeten UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals (SDG)) ein (Hier mehr erfahren), oder/und fördern die Zivilgesellschaft oder/und die Demokratie.
  • Unterstützt werden Projekte, die in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der Abstimmung (Mitte September 2026) realistisch umgesetzt werden können.
  • Der Fördertopf umfasst insgesammt ca. 10.000€, daraus sollen möglichst viele und vielfältige Projekte unterstützt werden. Wir bitten daher daraum, das nur soviel Geld beantragt wird, wie ihr für euer Projekt benötigt.
  • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen und Gruppen, deren Ziele oder Aktivitäten im Widerspruch zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland stehen oder die terroristische, volksverhetzende oder sonst rechtswidrige Ziele verfolgen. Der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen. Ausgezahlte Fördermittel werden in diesem Fall zurückgefordert.
  • Es werden darüber hinaus keine Beiträge angenommen mit diskriminierenden, rassistischen, fremdenfeindlichen oder beleidigenden Inhalten, oder die dem Geist des Spendenparlaments des Saale-Holzlandes auf sonstige Weise widersprechen.

Auswahlprozess

Nach interner Prüfung wird das eingereichte Projekt auf dieser Webseite veröffentlicht. Im Rahmen der öffentlichen Parlamentssitzung am 22.09.26 können die Projektträger:innen ihre Ideen den Parlamentarier:innen persönlich in Form eines kurzen Vortrags vorstellen. Sie haben die Möglichkeit, über den Mehrwert des Projektes und die Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung durch das Spendenparlament zu informieren und eventuelle Rückfragen zu beantworten. 
Im Anschluss an die Projektvorstellungen entscheiden die Parlamentarier:innen gemeinsam, welche Projekte durch das Spendenparlament unterstützt werden sollen.